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BVerwG, 05.11.1990 - 9 C 77.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückverweisung der Sachen zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht - Ende der asylrechtlichen Verfolgungsgefährdung durch eine Veränderung der Umstände im Heimatstaat des Asylsuchenden
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1986 - 19 A 10216/85
- BVerwG, 29.07.1986 - 9 C 77.86
- BVerwG, 05.11.1990 - 9 C 77.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 05.11.1990 - 9 C 77.86
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315 ) die im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (BVerwGE 72, 269) näher dargelegte Auffassung im Ergebnis verfassungsrechtlich nicht beanstandet, daß in dem hier maßgebenden Zeitpunkt vom Februar 1986 die Gefahr einer politischen Verfolgung für die Gruppe der Ceylon-Tamilen weder im Süden noch im Norden und Osten Sri Lankas bestanden habe, und zwar auch nicht für die jüngeren männlichen Tamilen. - BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86
Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1990 - 9 C 77.86
Das Bundesamt hat nämlich das bereits im ersten, bestandskräftig abgelehnten Asylantrag im wesentlichen auf eine Mitgliedschaft in der TULF gestützte Begehren des Klägers sachlich erneut geprüft und damit den Weg zu einer Sachprüfung des Asylbegehrens auch im gerichtlichen Verfahren erneut frei gemacht (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]). - BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85
Politische Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 05.11.1990 - 9 C 77.86
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315 ) die im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (BVerwGE 72, 269) näher dargelegte Auffassung im Ergebnis verfassungsrechtlich nicht beanstandet, daß in dem hier maßgebenden Zeitpunkt vom Februar 1986 die Gefahr einer politischen Verfolgung für die Gruppe der Ceylon-Tamilen weder im Süden noch im Norden und Osten Sri Lankas bestanden habe, und zwar auch nicht für die jüngeren männlichen Tamilen. - BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 47.84
Asylverfahren - Aufenthaltsbeendigung - Abschiebung - Androhung - Erledigung - …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1990 - 9 C 77.86
In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob der unter Geltung des früheren § 36 AuslG gestellte zweite Asylantrag, der nunmehr gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG nach § 14 AsylVfG zu beurteilen ist (Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 47.84 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 1, S. 4), die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG erfüllt und damit im Sinne des § 14 AsylVfG beachtlich ist.